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Aufnahme neuer SchülerInnen mit Förderbedarf

Bei einer zweizügigen Stufe 5 werden derzeit der GHS Drimborn acht SchülerInnen mit festgestelltem Förderbedarf vom Schulamt zugeteilt. Diese werden auf beide Klassen verteilt. Ob eine für das Klassenklima eventuell positive Durchmischung der Förderschwerpunkte oder eine Bündelung in einer Klasse bevorzugt wird, kann individuell entschieden werden und hängt auch von der personellen Verteilung der Sonderpädagogen ab.

  •           Vorbereitung der Lehrkräfte

Alle Lehrkräfte werden zukünftig in inklusiven Klassen unterrichten. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, in bestehenden inklusiven Klassen zu hospitieren. Sie werden von erfahrenen Kollegen beraten und bilden sich entsprechend fort.

  •           Zusammensetzungen der inklusiven Klassen

Zu Beginn der Klasse 5 werden vier SchülerInnen mit unterschiedlichen Förderbedarfen in jeder Klasse aufgenommen. Meist handelt es sich um den Bereich LES, aber auch andere Bedarfe sind möglich. Teilweise stellt sich heraus, dass auch die Regelschüler einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, der bisher noch nicht in einem AO-SF festgestellt wurde.

  •           Hospitation der Schüler

Unsere Schule bietet künftigen SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit zur Hospitation. Die Sonderpädagogen geben Empfehlungen an die Inklusionskonferenz des Schulamtes, welche letztendlich über den Förderort des Kindes entscheidet.

  •           Aufnahme von Quereinsteigern

Auf Anfrage und bei freien Kapazitäten können SuS mit Förderbedarf eine „Probebeschulung“ an der GHS Drimborn erhalten. So besteht die Möglichkeit für beide Seiten, herauszufinden, ob eine Inklusive Schule der richtige Förderort ist.