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Förderplanung

Für alle SchülerInnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf wird zu Schuljahresbeginn ein individueller Förderplan erstellt, der im 2. Halbjahr überprüft und wenn nötig angepasst wird. Die dort festgehaltenen individuellen Lern- und Entwicklungsziele werden gemeinsam mit dem SchülerInnen und den Eltern  nach Beratung mit allen an der Förderung beteiligten Personen durch den Sonderpädagogen festgelegt und entsprechende Fördermaßnahmen geplant. Mindestens jährlich wird in der Klassenkonferenz über den Fortbestand des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder eine mögliche Beendigung der sonderpädagogischen Förderung beraten. Die Förderpläne werden allen Lehrkräften, die den jeweiligen SchülerInnen unterrichten, online und in den Schülerakten zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlagen der Unterrichtsplanung.

SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zieldifferent unterrichtet und gefördert werden, erhalten Textzeugnisse, die die individuellen Lernfortschritte gemessen an den im Förderplan aufgestellten Lernzielen beschreiben. Nach Beschluss der Schulkonferenz können zusätzlich auch Noten erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen der vorhergehenden Jahrgangsstufe entsprechen.