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So entsteht die SV

Alle Klassen der Schule wählen zu Schuljahresbeginn innerhalb der ersten beiden Schulwochen einen Klassensprecher und eine Vertretung. Die Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, dass beide im Team arbeiten und als gleichrangige Klassenvertreter angesehen werden und auch im besten Fall die Aufgaben gemeinschaftlich wahrnehmen. 

Ablauf der Wahl zum Klassensprecher

Die Schule hat nicht nur die Aufgabe Lerninhalte zu vermitteln, sondern auch jungen Menschen auf ihre Rolle in unserer Gesellschaft vorzubereiten. Dazu gehört auch das Einführen in demokratische Prozesse unseres Staates. Das wichtigste Merkmal einer funktionierenden Demokratie sind freie Wahlen. Daher sollen die Klassensprecher nach den demokratischen Grundsätzen frei, gleich, geheim, allgemein und unmittelbar gewählt werden. Eine Vorgabe des Geschlechts darf nicht sein.

Die Klassensprecher sollten innerhalb der ersten zwei Schulwochen gewählt werden.

Vorschlagen der Kandidaten

Als erstes werden Kandidaten für das Amt des Klassensprechers vorgeschlagen und an der Tafel o. Ä. gesammelt. Vorgeschlagen werden kann jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse. Es ist zudem möglich, sich selbst vorzuschlagen.

Streichen der Kandidaten

Nun wird jede und jeder der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen gefragt, ob er oder sie sich überhaupt zur Wahl stellen. Diejenigen, die nicht kandidieren möchten, werden gestrichen.

Vorstellung der Kandidaten

Die Kandidaten sollten sich kurz vorzustellen, um darzulegen, aus welchen Gründen sie das Amt des Klassensprechers ausüben wollen.

Die Wahl

Es werden zwei Klassensprecher gewählt. Jeder Schüler hat eine Stimme. Die Schüler notieren auf einheitlichen Zettel ihren Kandidaten. Bei Unleserlichkeit oder dem Nennen von mehr als einer Person wird der Stimmzettel ungültig. Es ist möglich sich der Wahl zu enthalten. Hierbei schreibt man einfach keinen Namen auf den Zettel. Die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, haben die Wahl gewonnen. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang erforderlich.

Die Ergebnisse sind dem Schulsekretariat schriftlich mitzuteilen.